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Januar 2019 |
Begünstigungen bei der Versicherungssteuer ab 1.1.2019 im land- und forstwirtschaftlichen Bereich |
Im Zuge des Maßnahmenpakets für die Land- und Forstwirtschaft wurde die Vereinheitlichung der Versicherungssteuer bei allen landwirtschaftlichen Elementarrisikoversicherungen beschlossen. Bisher unterlagen die Versicherung gegen Hagelschäden (Schaden an den versicherten Bodenerzeugnissen) und die Versicherung gegen Hagelschäden an im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei eingesetzten Glasabdeckungen zum Schutz von Bodenerzeugnissen einer Versicherungssteuer von 0,2 Promille der jährlichen Versicherungssumme. Die Versicherung gegen andere Elementarrisiken (Überschwemmung, Trockenheit, Frost usw.) unterlag bisher dem allgemeinen Versicherungssteuersatz i.H.v. 11% der Versicherungsprämie. Die Versicherung von beispielsweise Gebäuden gegen Hagelschäden unterliegt im Rahmen der Gebäudeversicherung einem Versicherungssteuersatz von 11% der Versicherungsprämie. Die Versicherung von KFZ gegen Hagelschäden unterliegt im Rahmen der Kaskoversicherung ebenfalls der 11%igen Versicherungssteuer. Ab dem 1.1.2019 ist der günstigere Steuersatz von 0,2 Promille der Versicherungssumme auf folgende Versicherungen anwendbar:
Diese Vereinheitlichung der Versicherungssteuer für alle land- und forstwirtschaftlichen Elementarrisiken ist jedenfalls zu begrüßen. Der Gesetzgeber rechnet dabei mit Einsparungen für die Land- und Forstwirtschaft i.H.v. 5 Mio €. Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia |
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