Januar 2007 |
Kurz-Info: Vereinfachte Losungsermittlung ab 1. Jänner 2007 |
Laut Barbewegungs-VO ist die Ermittlung der Tageslosung durch Saldierung von End- und Anfangsbestand weiterhin möglich, wenn die laufenden Umsätze in den beiden Vorjahren € 150.000,– nicht überschritten haben. Unabhängig von der Umsatzgrenze bei Verkäufen in nicht fest umschlossenen Räumen (z.B. Maroniverkäufer). Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. |
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |