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Januar 2007

Kurz-Info: Vereinfachte Losungsermittlung ab 1. Jänner 2007

Laut Barbewegungs-VO ist die Ermittlung der Tageslosung durch Saldierung von End- und Anfangsbestand weiterhin möglich, wenn die laufenden Umsätze in den beiden Vorjahren € 150.000,– nicht überschritten haben. Unabhängig von der Umsatzgrenze bei Verkäufen in nicht fest umschlossenen Räumen (z.B. Maroniverkäufer).

Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia


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