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März 2002 | ||||||
Angemessenheit in Euro-Beträgen laut Einkommensteuerrichtlinien 2000 |
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Die Angemessenheitsprüfung unterbleibt, wenn folgende Beträge nicht überschritten werden:
Damit beträgt der Sachbezugswert für PKW und Kombi maximal EUR 510,- pro Monat (1,5% von 34.000,-) für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen. Als Bemessungsgrundlage für den Sachbezugswert ist heranzuziehen bei: Neufahrzeugen die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), somit immer der Bruttobetrag und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend macht. im Ausland erworbenen Neufahrzeugen, die Nettoanschaffungskosten im Ausland zuzüglich die Normverbrauchsabgabe und die inländische Umsatzsteuer. Gebrauchtfahrzeugen wahlweise - der Neupreis der entsprechenden Modellvariante zum Zeitpunkt der Erstzulassung, wobei Sonderausstattung und Rabatte unberücksichtigt bleiben, Leasingfahrzeugen, die Anschaffungskosten, welche die Basis für die Leasingrate darstellen, Vorführkraftfahrzeugen, die um 20% erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten. Bild: © GalaxyPhoto - Fotolia |
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