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Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt.
Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%.
(Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.)
Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:
Tarifstufen Einkommen in Euro
2016
bis 2019
2020
bis 2021
2022
2023
2024
Für die ersten 12.816 €
0%
0%
0%
0%
0%
über 12.816 € bis 20.818 €
25%
20%
20%
20%
20%
über 20.818 € bis 34.513 €
35%
35%
32,5%
30%
30%
über 34.513 € bis 66.612 €
42%
42%
42%
41%
40%
über 66.612 € bis 99.266 €
48%
48%
48%
48%
48%
über 99.266 € bis 1.000.000 €
50%
50%
50%
50%
50%
über 1.000.000 € (befristet bis 2025)
55%
55%
55%
55%
55%
Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2023 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)
Einkommen
Formel
Bis 11.693 €
0
Über 11.693 € bis 19.134 €
Einkommen x 20% -2.200 €
Über 19.134 € bis 32.075 €
Einkommen x 32,5% - 4.450 €
Über 32.075 € bis 62.080 €
Einkommen x 42% - 7,395 €
Über 62.080 € bis 93.120 €
Einkommen x 48% - 10.995 €
Über 93.120 € bis 1.000.000 €
Einkommen x 50% - 12.795 €
Über 1.000.000 €
Einkommen x 55% - 62.795 €
Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)
Einkommen
Formel
Bis 11.000 €
0
Über 11.000 € bis 18.000 €
Einkommen x 20% -2.200 €
Über 18.000 € bis 31.000 €
Einkommen x 32,5% - 4.450 €
Über 31.000 € bis 60.000 €
Einkommen x 42% - 7,395 €
Über 60.000 € bis 90.000 €
Einkommen x 48% - 10.995 €
Über 90.000 € bis 1.000.000 €
Einkommen x 50% - 12.795 €
Über 1.000.000 €
Einkommen x 55% - 62.795 €
Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
(Keine Berücksichtigung von Ausnahmen, Absetzbeträgen, Freibeträgen, Hälftesatz o.ä.)