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Juni 2002 | ||||||||||
Drei neue Gruppen für Kriegsgefangenen-Entschädigung |
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Wie bereits in der Klienten-Info Juni 2001 berichtet, haben österreichische Staatsbürger seit 1. Jänner 2001 Anspruch auf eine steuerfreie Entschädigung für eine Kriegsgefangenenschaft in den osteuropäischen Staaten. :: Gefangenschaft in amerikanischen, britischen und französischen Lagern. Von der Entschädigung ausgeschlossen sind Personen, deren Verhalten in Wort und Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war (Verurteilung nach dem Kriegsverbrecher- oder Verbotsgesetz). Höhe und Auszahlung der Leistung:
Die Leistung wird 12 x jährlich ausbezahlt und ist einkommensteuerfrei. Die Anweisung erfolgt gemeinsam mit der Pension. Formelle Voraussetzungen: Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia |
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