Erhöhung der "Luxustangente für PKW"
Oktober 2004
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG bestimmt, dass Ausgaben, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind, nicht von den Einkünften abgezogen werden dürfen. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines PKW sind laut EStR, Rz 4771, nur insoweit angemessen, als sie den Betrag von € 34.000,- nicht übersteigen. Eine Valorisierung der Angemessenheitsgrenze ist in den EStR nicht vorgesehen. Der UFS hat nun eine Entscheidung getroffen, die im Widerspruch zu der bisherigen Verwaltungspraxis steht. Nach Ansicht des UFS beinhaltet die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG ("nach allgemeiner Verkehrsauffassung") ein dynamisches Element. Eine über viele...