Wann unterliegt ein Arzt der Medizinprodukteabgabe?
Oktober 2012
Der seit 2011 eingeführten Medizinprodukteabgabe unterliegen jene natürlichen und juristischen Personen, die gegen Entgelt Medizinprodukte an Letztverbraucher abgeben. Abgabepflichtig ist dabei nicht nur der Verkauf , sondern auch die Vermietung von Medizinprodukten. Als „ Letztverbraucher “ gelten insbesondere die Patienten (Konsumenten) oder Ärzte, welche die Medizinprodukte im Rahmen einer Heilbehandlung anwenden. Die Höhe der als Pauschalbetrag zu leistenden Abgabe liegt zwischen 250 € und 400 € im Jahr. Unter die Medizinprodukteabgabe fallen daher primär die Hersteller oder Händler von Medizinprodukten (beispielsweise aber auch Optiker, Bandagisten, Orthopäden, Zahntechniker). Eine...