Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich
Juni 2007
Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die Anträge sind grundsätzlich vom zuständigen Finanzamt, versehen mit der Ansässigkeitsbestätigung, unmittelbar dem Finanzamt Eisenstadt zuzuleiten, welches die Versendung an die ausländische Behörde besorgt. Zwecks Beschleunigung des Amtsweges kann der Antragsteller das mit der Wohnsitzbescheinigung versehene Formular auch selbst an die ausländische Behörde senden. Ausnahmen bestehen für die Schweiz und...