Maßnahmenpaket gegen die Corona-Krise II: Kurzarbeit seit 1. März 2020
April 2020
Außergewöhnlich hohe Stornierungen von Hotelreservierungen, Ausfall von Sport- und Kulturveranstaltungen aufgrund behördlicher Verbote, Ausfall oder Beeinträchtigung von Lieferketten oder Ertragseinbußen durch Änderungen des Konsumverhaltens bringen es mit sich, dass Unternehmen betriebswirtschaftlich betrachtet auch bei den Mitarbeitern einsparen müssen. Die " Kurzarbeit " soll dem entgegenwirken, betriebsbedingte Kündigungen vermeiden , die Beschäftigung in Österreich sichern und auch die Flexibilität im Personaleinsatz bewahren. Sofern vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten i.Z.m. COVID-19 nachgewiesen werden können, ist eine Verringerung der Arbeitszeit um mindestens 10% bis maximal 90%...