Wesentliche Klarstellungen durch die Gebührenrichtlinie
Juni 2007
:: Auslandsurkunde Rz. 457ff Dessen Gebührenpflicht ist in § 16 Abs. 2 Z 1 GebG geregelt. Die GebR stellt klar, dass Gebührenfreiheit besteht, wenn der Erfüllungsort nachweislich im Ausland ist. Die Übermittlung der Urkunde vom Ausland ins Inland per Telefax löst keine Gebührenpflicht aus, weil das Gesetz hiefür eine beglaubigte Abschrift verlangt. :: Bestandvertragsgebühr Rz. 662ff Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird klar gestellt, dass die Umsatzsteuer dann nicht dazu gehört, wenn im Vertrag die Klausel "exklusive USt" enthalten ist (Rz. 692). Ein im Ausland beurkundeter Vertrag über eine im Ausland gelegene Sache ist dann gebührenpflichtig, wenn der inländische Vertragspartner...