Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004
Mai 2004
Umsatzsteuer :: Wohnungsmiete Bei Vermietung eines Grundstücks besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer frei zu belassen, ohne die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu verlieren. Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung mittels Formular U 46 dem eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Organisationsnummer bzw. Legitimationskartennummer betreffend den Diplomatenstatus) beizulegen sind, sowie die Angabe der Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Vermieters. Die Wärmelieferung durch den Vermieter ist auch umsatzsteuerfrei. :: Lieferung von Kraftfahrzeugen Umsatzsteuerfrei ist auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen an in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden für den...