Gewährleistung, Garantie und Mängelrüge
August 2006
Rechts- und Vertragsgrundlagen Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. UN-Recht gilt, wenn es nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen ist. Die Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung, ersetzt aber in keinem Fall die gesetzliche Gewährleistung. Zur Wahrung des Gewährleistungsanspruches hat der Kaufmann unverzüglich Mängelrüge beim Verkäufer einzubringen. Gewährleistung / Garantie Gewährleistung ist ein Recht, Garantie eine Gnade! :: Gewährleistung Sie gilt für Warengeschäfte und Dienstleistungen und bedeutet, dass die kaufvertraglich vereinbarte Beschaffenheit einschließlich der Werbeaussagen...