Rücktrittsrecht bei eBay-Versteigerung
Mai 2013
Ebay-Versteigerungen und vergleichbare Online-Auktionen werden zumeist zwischen Privatpersonen abgewickelt. Nach und nach haben aber auch Unternehmen dieses Geschäftsmodell für sich entdeckt, wodurch sich auch die Frage stellt, inwieweit das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) auf solche Transaktionen anzuwenden ist. Das KSchG hat zum Ziel, das regelmäßig wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Unternehmer und Konsument auszugleichen , indem es besondere Schutzvorschriften vorsieht. Schließt ein Konsument z.B. ein Geschäft via Internet ab – es handelt sich dabei um ein Fernabsatzgeschäft – so steht ihm der Rücktritt ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Werktagen zu. Die Frist beginnt mit dem Einlangen der Ware...