Neue Gastgewerbepauschalierung
Februar 2013
Kurz vor Jahreswechsel hat das BMF eine Nachfolgeregelung (BGBl. II Nr. 488/2012) für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Gaststättenpauschalierung erlassen. Kurz zur Vorgeschichte : Die bis einschließlich 2012 anwendbare Gaststättenpauschalierung sah für Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 255.000 € eine Gewinnpauschalierung mit 5,5% der Einnahmen zuzüglich 2.180 € vor, wobei der Mindestgewinn mit 10.900 € festgelegt war. Da diese Regelung im Vergleich zu einer regulären Gewinnermittlung teilweise zu erheblichen Abweichungen geführt hat, wurde sie vom Verfassungsgerichtshof im Jahr 2012 als verfassungswidrig erkannt. Die nunmehrige Nachfolgeregelung , die ab 2013 gilt, bezieht...