Keine Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierung Verordnung bei einer Après-Ski-Bar
August 2011
Nach den Bestimmungen der Gaststättenpauschalierung VO kann der Gewinn aus einem Gaststätten- oder Beherbergungsbetrieb mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5% der Betriebseinnahmen einschließlich Umsatzsteuer, mindestens aber mit einem Betrag von 10.900 €, angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass keine Buchführungspflicht besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden, die eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG ermöglichen. Überdies dürfen die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 255.000 € betragen. Betriebe des Gaststättengewerbes liegen im Sinne der Verordnung nur dann vor, wenn in geschlossenen Räumlichkeiten Speisen und...