Grundanteilverordnung 2016 regelt Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden und Gebäude
September 2016
Nach vielen Monaten der Begutachtung hat das BMF Ende des Frühjahrs die Grundanteilverordnung 2016 erlassen. Die Verordnung regelt (im außerbetrieblichen Bereich) bei vermieteten Grundstücken das gesetzliche Aufteilungsverhältnis zwischen Grund und Boden einerseits und Gebäudeanteil andererseits. Die VO dient also der Ermittlung der Abschreibungsbasis für den Gebäudeanteil und ist erstmals bei der Veranlagung für das Jahr 2016 zu berücksichtigen. Zuvor war das Aufteilungsverhältnis nach Meinung der Finanzverwaltung grundsätzlich 20% Grund und Boden und 80% Gebäude. Das „neue“ Aufteilungsverhältnis sieht 40% der Anschaffungskosten (Gesamtkaufpreis) für Grund und Boden vor und 60%...