Die 24-Stunden-Betreuung aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht
März 2008
Hausbetreuung findet im Privathaushalt der betreuungsbedürftigen Person statt und umfasst regelmäßig die Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die Unterstützung bei der Lebensführung. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung ergeben sich bei der „24-Stunden-Betreuung“ weitreichende sozialversicherungsrechtliche, steuerliche sowie administrative Konsequenzen für alle Beteiligten (betreute Person, Angehörige, Betreuungskraft). Abseits der Betreuung durch die Angehörigen sind grundsätzlich drei Varianten möglich: Anstellung einer Betreuungsperson durch die zu betreuende Person bzw. die Angehörigen ( Unselbständigen-Modell ); Betreuung über eine Trägerorganisation, z.B. Caritas,...