Steuerliche Erleichterungen nach der Hochwasserkatastrophe
Juli 2013
Die jüngste Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass neben unmittelbarem tatkräftigen körperlichen Einsatz bei den Aufräumarbeiten vor allem Geld- und Sachspenden notwendig sind, um die eingetretenen Schäden zu beseitigen. Das BMF hat jüngst ein Informationsschreiben veröffentlicht, in dem auf steuerliche Maßnahmen in Katastrophenfällen wie z.B. Hochwasser hingewiesen wird. Vorausgeschickt sei, dass Sonderbestimmungen wie etwa die vorzeitige Abschreibung von ersatzbeschafften Wirtschaftsgütern - wie schon als Reaktion auf frühere Hochwasserkatastrophen – höchstwahrscheinlich wiederum und in vergleichbarer Weise beschlossen werden . Wir halten Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem...