Unterschiedliche Kapitalerfordernisse bei GmbH - VfGH hat keine Einwände dagegen
Mai 2017
Nach zwei Änderungen des GmbH-Gesetzes in den Jahren 2013 und 2014 gibt es drei Arten von GmbH , für die je nach Gründungsdatum unterschiedliche Kapitalerfordernisse gelten. Zur Erinnerung : Im Jahr 2013 wurde das Mindeststammkapital von bis dahin 35.000 € auf 10.000 € gesenkt („ GmbH light “). Alte GmbH konnten ihr Stammkapital auf das niedrigere Niveau von 10.000 € senken. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 hieß es wieder zurück zum Mindestkapital von 35.000 €, sofern nicht das „ Gründungsprivileg “ in Anspruch genommen wird, nach welchem für die ersten 10 Jahre ein Kapital von 10.000 € ausreicht. Eine Herabsetzung des Kapitals bei...