Beiträge an Instandhaltungsfonds erst bei Umsetzung von Maßnahmen abzugsfähig
Januar 2015
Grundsätzlich gilt bei außerbetrieblichen Einkünften (z.B. Vermietung und Verpachtung) das Zufluss-Abfluss-Prinzip . Nach § 31 Abs. 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) haben die Eigentümer eine angemessene Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden ( Instandhaltungsrücklage , Instandhaltungsfonds ). Diese Rücklage dient zur Ansammlung von Vorsorgen für die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinsamen Eigentums . Mit der Zahlung gehen die Beiträge von der Rechtszuständigkeit der einzelnen Wohnungseigentümer in die Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (oftmals repräsentiert durch den Hausverwalter) über . Aufgrund ihrer Bindung im Verwaltungsvermögen , über...