Anspruch auf Maklerprovision auch bei "indirekter Vermittlung"
Dezember 2015
Immobilienmakler befinden sich in der oftmals undankbaren Situation, dass der Immobilienverkäufer trotz erfolgreicher Vermittlung den Anteil des Maklers an diesem Erfolg nicht zu würdigen vermag und umgekehrt der Käufer partout nicht einsieht, wieso er zusätzlich zu dem Kaufpreis der Immobilie noch die nicht unerhebliche M aklerprovision bezahlen soll. Der OGH hatte sich unlängst (GZ 8 Ob 74/15p vom 29.10.2015) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Hausverkäufer zwar die Dienste eines Immobilienmaklers genutzt hatte, jedoch wenige Wochen nach der erfolglosen Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung das Haus (ohne Makler) über eine Internetplattform erfolgreich verkaufen konnte. Der OGH schloss sich den Entscheidungen der...