Investitionszuwachsprämie für Großbetriebe
April 2017
Nachdem schon für KMUs eine Investitionszuwachsprämie eingeführt wurde (siehe KI 12/16), wurde im Ministerrat Ende Februar beschlossen, auch Großbetriebe zumindest temporär zu fördern . Die Investitionszuwachsprämie für Großbetriebe ist Teil des Arbeitsprogramms der Bundesregierung für 2017/18 und kann zunächst im Zeitraum 1. März bis 31. Dezember 2017 beantragt werden. Als von der Förderung umfasst gelten Unternehmen dann, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter haben oder einen Umsatz von über 50 Mio. € erzielen und eine Bilanzsumme von über 43 Mio. € vorweisen. Ursprünglich war die Förderung als vorzeitige Abschreibung vorgesehen, welche jedoch als selektive...