Prüfung durch die Finanz aufgrund von Kontodaten
Mai 2018
Wie in den Ausgaben KI 08/15 und 03/16 bereits dargestellt, sind österreichische Banken seit 2016 verpflichtet , regelmäßig gewisse Kontodaten (auch rückwirkend) an das Bundesministerium für Finanzen ( BMF ) zu übermitteln womit das Bankgeheimnis für Steuerzwecke de facto aufgehoben wurde. Zum einen haben Banken allgemeine Informationen (wie z.B. Kontonummer, Inhaber, wirtschaftliche Eigentümer, Zeichnungsberechtigte) zu allen in Österreich geführten Einlagekonten und Depots an ein Kontenregister zu melden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass auch bestimmte Transaktionen auf und von Privatkonten an die Finanz offenzulegen sind. Dabei gibt es folgende meldepflichtige Transaktionen zu unterscheiden....