Strenge Maßstäbe für Krankheitskosten als „außergewöhnliche Belastung“
August 2016
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Um diese Ausgaben von der Steuer absetzen zu können, müssen sie außergewöhnlich und zwangsläufig sein. Zudem müssen sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen . Die Außergewöhnlichkeit setzt voraus, dass die Kosten höher sind als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwachsen. Eine Belastung ist dann zwangsläufig , wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Da die Beurteilung der Zwangsläufigkeit und...