Antritt einer Urlaubsreise während des Krankenstands rechtfertigt Entlassung
Dezember 2014
Während des Krankenstands soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – sofern nicht eine Ausnahmesituation vorliegt – in Ruhe lassen, damit seine Genesung möglichst rasch voranschreitet und die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt wird. Ebenso ist auch der Arbeitnehmer dazu angehalten, sich entsprechend zu schonen und jegliche Aktivitäten zu unterlassen, welche den Heilungsprozess gefährden oder verzögern könnten. Wenngleich das Voranschreiten des Gesundungsprozesses eine sehr subjektive Empfindung ist und man sich vielleicht schon nach wenigen Tagen deutlich besser fühlt, sollte dies nicht zum Anlass genommen werden, während des Krankenstands völlig uneingeschränkt das Haus zu verlassen oder gar eine Urlaubsreise...