VwGH zur Absetzbarkeit von Eventmarketingkosten
April 2017
Aufwendungen oder Ausgaben, die mit der privaten Lebensführung zusammenhängen, dürfen steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das gilt auch für sogenannte Repräsentationsaufwendungen , die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern . Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich (GZ Ra 2015/15/0010 vom 23.11.2016) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem ein auf den Vertrieb von Telekommunikationslösungen an Geschäftskunden spezialisiertes Unternehmen Kunden und Mitarbeiter zu Hobbyautorennen mit Teilnehmern aus der Wirtschaft und prominenten Persönlichkeiten einlud . Das Hobbyrennen wurde von einer professionellen Event-Agentur veranstaltet und bot dem...