Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer
Juni 2010
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte kürzere Nutzungsdauer kann mit einem Gutachten über den technischen Bauzustand des Gebäudes erreicht werden. Wie der UFS nunmehr entschieden hat (UFS vom 11. März 2010, RV/0659-W/05) ist es notwendig, dass ein solches Gutachten gewissen inhaltlichen Anforderungen entspricht und darin Aussagen über den technischen Bauzustand des Gebäudes getroffen werden, die eine kürzere (technische) Nutzungsdauer als die gesetzlich normierte rechtfertigen. In der...