Senkung von Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen
Januar 2012
Nachdem wir im Sommer (KI 08/11) eine Anhebung der Stundungs-, Aussetzungs- und Anspruchszinsen zu berichten hatten, ist es mit Wirkung zum 11.12.2011 durch Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank zu einer Senkung des Basiszinssatzes von 0,88% auf 0,38% gekommen. Die an den Basiszinssatz gekoppelten Jahreszinssätze stellen sich seit 11.12.2011 wie folgt dar: Ab 11.12.2011 bisher Stundungszinsen 4,88% 5,38% Aussetzungszinsen 2,38% 2,88% Anspruchszinsen 2,38% 2,88% Die mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 neu geschaffenen Berufungszinsen gem. § 205a BAO betragen ab 1.1.2012 ebenso 2,38% (siehe dazu den Beitrag in dieser...