Highlights zur Umsatzsteuer
Juni 2001
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer Aus den Randzahlen 66 bis 73 der UStRL 2000 ist folgendes abzuleiten: · Ein steuerpflichtiger Eigenverbrauchstatbestand liegt vor, wenn zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ein Leistungsaustausch gegeben ist und zugunsten des Dienstnehmers eine Bedürfnisdeckung besteht. Hat der Dienstnehmer für die Sachzuwendung nichts zu bezahlen (auch kein Lohnabzug) und dient dieser nicht der privaten Bedürfnisdeckung des Dienstnehmers, liegt kein steuerpflichtiger Eigenverbrauch vor. Andernfalls sind die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte Bemessungsgrundlage für den umsatzsteuerpflichtigen Eigenverbrauch. Beispiele für die Steuerfreiheit: - Bloße Annehmlichkeiten (z.B. Bereitstellung von Getränken am Arbeitsplatz...