Steuerliche und sonstige Neuerungen für 2005
Januar 2005
:: Verkürzung bestimmter Verjährungsfristen Obwohl die Gesetzesänderung erst am 1. Jänner 2005 in Kraft tritt, wirkt sich die Verkürzung von bestimmten Fristen auch auf bestehende alte Abgabenansprüche aus, sodass es zum sprunghaften Eintreten von Verjährung solcher Abgaben kommt. Die absolute (nicht verlängerbare) Verjährung tritt nunmehr bereits nach 10 Jahren ein (bisher 15 Jahre) Für die Abgabenhinterziehung beträgt sie nunmehr 7 Jahre (bisher 10 Jahre) Bei den Verjährungsfristen von 3 Jahren (Verbrauchssteuern und Gebühren) und den übrigen Abgaben von 5 Jahren tritt keine Änderung ein Die Neuregelung von Unterbrechungshandlungen hat zur Folge, dass sich der Verjährungszeitraum...