Verteilung von Einkünften/Verlusten auf mehrere Besteuerungsperioden
Februar 2004
Vom Regelfall der steuerlichen Gewinn-, Verlusterfassung im laufenden Ermittlungszeitraum entweder im Kalender oder Wirtschaftsjahr , wobei der Gewinn/Verlust in dem Kalenderjahr zu erfassen ist, in dem das Wirtschaftsjahr endet, gibt es unterschiedliche Verteilungsbegünstigungen für Sondergewinne und Verschlechterungen für Verluste . 1) Verschiebung auf das Folgejahr Der Übergangsgewinn beim Wechsel der Gewinnermittlungsart ist gemäß § 4 Abs. 10 Z 1, 2 Satz EStG beim Gewinn des ersten Ermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu berücksichtigen. 2) Verteilung auf drei Jahre über Antrag 2.1. Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn §§ 24, 37 Abs. 2 Z 1 EStG Sofern nicht der Freibetrag von € 7.300,00 oder der...