Das Verbraucherkreditgesetz - Verträge mit Konsumenten ab 11.6.2010
Juli 2010
Auf Ratenkäufe, Finanzierungsleasingverträge und sonstige Finanzierungshilfen für Konsumenten ist ab 11.6.2010 das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden. Die entsprechenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) wurden aufgehoben. Beachten Sie die detaillierten Informationspflichten sowie die Strafbestimmungen! Für welche Verträge gilt das Verbraucherkreditgesetz? Es gilt u.a. für die unten aufgelisteten (Kredit-)Verträge zwischen Unternehmern und Konsumenten. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit. Auf der anderen Seite steht der Konsument, auf den diese Definition gerade nicht zutrifft. Für den Unternehmer muss das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines...