Steuerliche Begünstigung von freiwilligen Abfertigungen nunmehr gedeckelt
Juni 2014
Abfertigungen können grundsätzlich in das System der gesetzlichen Abfertigung „alt“ und in das System der (gesetzlichen) Abfertigung „neu“ , welches einer Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse entspricht, eingeteilt werden. Als freiwillige Abfertigungen bezeichnet man über gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Abfertigungen hinausgehende Zahlungen. Im Abfertigungssystem „alt“ ist es vor allem durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 zu einer Einschränkung bei der steuerlichen Begünstigung von freiwilligen Abfertigungen gekommen. Die bisherige Begünstigung bestand darin, dass freiwillige Abfertigungen innerhalb bestimmter Grenzen und bei Erfüllung gewisser...