Offene „Siebentelbeträge“ aus Teilwertabschreibungen sind keine Vorgruppenverluste
August 2017
Bekanntlich müssen steuerlich zulässige Abschreibungen auf Beteiligungen über 7 Jahre verteilt werden. Eine in diesem Zusammenhang wesentliche Frage ist, ob bei Aufnahme in eine steuerliche Unternehmensgruppe als Gruppenmitglied noch offene Siebentelbeträge als Vorgruppenverlustvorträge anzusehen sind oder (künftige) laufende Betriebsausgaben im Jahr der Geltendmachung darstellen. Für den Steuerpflichtigen macht es vor allem deshalb einen Unterschied , da Vorgruppenverluste nur mit künftigen eigenen Jahresgewinnen verrechnet werden können (und daher im Verlustfall das Gruppeneinkommen nicht vermindern), während anderenfalls die jeweils im Veranlagungsjahr wirksam werdenden Siebentelabschreibungen immer das...