Vertretungsarzt als Dienstnehmer?
April 2012
In der Regel haben Ärzte , die ihren Beruf freiberuflich ausüben, Einkünfte aus selbständiger Arbeit . Ein Arzt, welcher einem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet und unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers derart eingebunden ist, dass er den Weisungen des Arbeitgebers folgen muss , wird steuerlich als Dienstnehmer eingestuft. Dies hat zur Folge, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen und lohn- und gehaltsabhängige Abgaben anfallen. Dies ist in der Regel bei Ärzten der Fall, wenn sie als Spitalsärzte tätig sind und sie einer fachlichen Weisungsgebundenheit unterliegen. Vor den UFS Graz (GZ RV/0793-G/09 vom 03.05.2011) kam dazu ein Fall eines...