Abgeltungsteuer und degressive Abschreibung in Deutschland seit 2009
März 2009
Die Abgeltungsteuer von 25% ist in Deutschland seit 1. Jänner 2009 in Kraft und wird bei natürlichen Personen auf private Kapitaleinkünfte wie Dividenden, Zinsen und auch auf Kursgewinne bei Wertpapieren angewendet. Zusätzlich zur 25% Belastung sind auch 5,5% Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer zu berücksichtigen – insgesamt ergibt sich daher eine Belastung von ungefähr 28% . Da die Steuer von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, sind diese Einkünfte nicht mehr in die persönliche Steuererklärung aufzunehmen ( Abgeltungswirkung ). Für betriebliche und institutionelle Anleger stellt der Abzug eine Vorauszahlung auf die tatsächlich festzusetzende Steuer dar. Die...