Ausweitung von Reverse-Charge/Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen
Februar 2005
Österreich wurde von der EU ermächtigt für den Übergang der Umsatzsteuerschuld vom leistenden auf den leistungsempfangenden Unternehmer abweichende Regelungen zu treffen. Da die diesbezügliche Entscheidung im Amtsblatt der EU am 12. November 2004 veröffentlicht worden ist, traten die in § 28 Abs 23 Z 4 UStG angeführten Bestimmungen am 1. Jänner 2005 in Kraft. (Information BMF v. 22.11.2004). :: Das Kernstück dieser Neuregelung ab 1. Jänner 2005 betrifft § 19 Abs. 1 lit. b UStG , wodurch es zur Ausweitung des Überganges der Steuerschuld bei Sicherungsübereignung , bei Übergang des Eigentums unter Eigentumsvorbehalt sowie bei Zwangsversteigerung von Grundstücken kommt. Der leistende Unternehmer...