Umsatzsteuerliche Aufteilung von Menüpreisen eines Fast-Food Restaurants
Juli 2010
Die umsatzsteuerliche Behandlung einer Lieferung bzw. einer Leistung soll grundsätzlich für jeden (Einzel)Teil getrennt erfolgen. Die Praxis bringt es allerdings mit sich, dass Leistungen mitunter wirtschaftlich eng verflochten sind und nicht vernünftig voneinander abgegrenzt werden können. Häufig muss dann nachgewiesen werden, dass eine Leistung die Hauptleistung darstellt und die andere Leistung als untergeordnete Nebenleistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Der VwGH hatte sich in seiner Entscheidung (2008/15/0075 vom 16.12.2009) mit einem ähnlich gelagerten Problem zu befassen – nämlich mit der Aufteilung des Gesamtentgelts auf verschiedene Leistungen. Ausgangspunkt ist die gastronomisch erfolgreiche...