Das KMU-Förderungsgesetz 2006 ab 1. Jänner 2007
September 2006
Am 23. Mai 2006 wurde das KMU-Förderungsgesetz (KMU-FG) im Nationalrat beschlossen, womit das EStG und das UStG abgeändert werden, mit dem Ziel steuerliche Begünstigungen für Einnahmen-Ausgabenrechner (einschließlich Freiberufler ) zu schaffen. Für gewerbliche Unternehmer darf der Jahresumsatz € 400.000,- nicht überschreiten. Die Begünstigungen umfassen: Freibetrag für Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter, Verlustvortrag für 3 vorangegangene Jahre . Der bisherige Verlustvortrag gemäß § 18 Ab. 7 EStG (Anlaufverlust) wurde neu formuliert und ab 2007 auf alle Verluste in den vorangegangenen 3 Jahren ausgedehnt. Anhebung der Kleinunternehmergrenze lt. UStG auf netto €...