Mitarbeit im Verein: Im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Oktober 2007
:: Arbeitsrecht Zunächst ist zu unterscheiden, welche Art der Tätigkeit vorliegt: Haupt- oder Nebentätigkeit Echtes oder Freies Dienstverhältnis Werkvertrag Leistung durch einen Selbständigen :: Steuerrecht Für die Beurteilung der Einkunftsart ist auf die Rz 762 bis 777 VereinsR zu verweisen. Laut Rz 766 besteht kein Dienstverhältnis , wenn bei einer Nebentätigkeit die monatlichen Einnahmen - unter Außerachtlassung von Fahrt- und Reisekostenersatz - die Vollversicherungsgrenze gem. § 5 Abs. 2 ASVG (2007: € 341,16 und voraussichtlich 2008: € 349,01) nicht überstiegen werden. In diesem Fall handelt es sich um "Sonstige Einkünfte" gem. § 29 EStG, die laut Z 3 dann...