AfA für ein Mietgebäude ab Anschaffung
Oktober 2010
Der UFS (GZ RV/0022-W/06 vom 4.3.2010) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ab wann bei einem für Vermietungszwecke angeschafften Gebäude die Absetzung für Abnutzung („ Abschreibung “) geltend gemacht werden kann. Anders ausgedrückt war zu entscheiden, ob es einen Unterschied macht, wenn ein Gebäude angeschafft, vermietet und dann saniert wird im Gegensatz zur Sanierung nach der Anschaffung und darauf folgende Vermietung. Im vorliegenden Fall wurde – die Vermietungsabsicht hat von Beginn an bestanden - nach Erwerb des Gebäudes eine Sanierung durchgeführt und vom Finanzamt die gleich (nach Anschaffung) geltend gemachte AfA nicht anerkannt, da die die Abschreibung auslösende Nutzung des Gebäudes erst mit...