Kein Vorsteuerabzug bei fehlendem Lieferdatum
Juni 2015
Die Praxis bei Umsatzsteuerüberprüfungen zeigt, dass die Einhaltung der für den Vorsteuerabzug vorgesehenen Rechnungsmerkmale von der Finanzverwaltung zunehmend restriktiver gehandhabt wird. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (GZ RV/5100800/2011 vom 16.4.2015) bestätigt diese Wahrnehmung. Im konkreten Fall ging es darum, dass auf der Rechnung kein Lieferdatum angeführt war. Ein Verweis auf einen anderen Beleg (z.B. einen Lieferschein, aus welchem das Lieferdatum hervorgeht) war auf der Rechnung ebenfalls nicht enthalten. Der vom betroffenen Unternehmer vorgebrachte Einwand, dass für ihn kein Hinweis auf ein vom Rechnungsdatum abweichendes Lieferdatum vorgelegen ist, wurde trotz teilweiser Vertretung dieser Auffassung in...