Erfassung der Meldungen gemäß § 109 a EStG in den Steuererklärungen 2003
Juli 2004
Personen, die 2003 für außerhalb eines Dienstverhältnisses erbrachte bestimmte Leistungen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leistungsempfänger informiert worden sind, sind verpflichtet dieses Honorar in ihrer Einkommensteuererklärung wie folgt zu erfassen: Einkommensteuererklärung Formular E1 Auf Seite 1 ist unter Punkt 1 die Anzahl der Mitteilungen gemäß § 109 a einzutragen. Beilage zurEinkommensteuererklärung FormularE 1a Unter der KZ 9050 ist die Summe der Honorare aus den Mitteilungen (Formular 18) einzutragen, dabei ist aber darauf zu achten, dass in der KZ 9040 diese Honorare aus der Summe der Gesamteinnahmen auszuscheiden sind, um eine Doppelerfassung zu vermeiden....