Steuersparende Maßnahmen vor Jahresende
November 2006
Vermeidung der Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes gem. § 11a EStG Sinkt in den folgenden 7 Jahren - unter Außerachtlassung eines Verlustes - das Eigenkapital, erfolgt insoweit die Nachversteuerung des zeitlich am weitesten zurückliegenden begünstigt besteuerten nicht entnommenen Gewinnes mit dem halben Steuersatz. Es ist daher darauf zu achten, dass die Kapitalminderung nicht durch überhöhte Entnahmen veranlasst wird. Durch Privateinlagen kann das Absinken des Kapitals nur dann verhindert werden, wenn diese betriebsnotwendig sind, was auch entsprechend zu dokumentieren ist (z.B. unvorhersehbar eingetretene erforderliche Aufwendungen). Freibetrag für investierte Gewinne ab 2007 gem. § 10 EStG...