Zahlungsverzugsgesetz - pünktlich zahlen zahlt sich aus
Juni 2013
Das Mitte März 2013 in Kraft getretene Zahlungsverzugsgesetz sieht strengere Konsequenzen bei nicht fristgerechter Bezahlung vor und soll dazu beitragen, die bei dem Gläubiger durch die Verzögerung hervorgerufenen Kosten zu verringern . Eine wesentliche Neuerung gilt bei Banküberweisungen zwischen Unternehmern ( B2B ) bzw. zwischen Privaten ( C2C ) und sieht vor, dass der geschuldete Betrag bei Fälligkeit bereits auf dem Gläubigerkonto gutgeschrieben sein muss , sodass dieser über den Betrag verfügen kann. Für ein möglichst langes Hinauszögern der Zahlung ohne negative Konsequenzen, etwa in Form von Verzugszinsen, ist hilfreich, dass die Banken - jedenfalls im innerstaatlichen Zahlungsverkehr, der nicht in...