Steuerfreiheit von ausländischen Portfoliodividenden nunmehr beschlossen
Juni 2009
Wie schon im Juni 2008 (KI 06/08) berichtet, hat der VwGH die Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei ausländischen Portfoliobeteiligungen (das sind von österreichischen Kapitalgesellschaften gehaltene unter 10%-Anteile an EU-Kapitalgesellschaften bzw. norwegischen Kapitalgesellschaften), auf welche nicht die Befreiung in Form der internationalen Schachtelbeteiligung (mindestens 10% Beteiligung, 1 Jahr Behaltefrist) angewendet werden kann, durch Einsatz der Anrechnungsmethode als ausreichend angesehen. Die Anrechnung der im Ausland entrichteten Körperschaftsteuer und allfälligen Quellensteuer führt grundsätzlich zu dem Steuerniveau der österreichischen KöSt in Höhe von 25% und kann höher ausfallen, sofern die Steuerbelastung im...