Nächstgelegener Wohnsitz für Pendlerpauschale entscheidend
April 2012
Die Kosten eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (291 € pro Jahr) getragen. Durch den Verkehrsabsetzbetrag sollen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel bzw. die mit der Autobenutzung entstehenden abgedeckt werden. Zusätzlich kann es – in Abhängigkeit von der Entfernung und von dem Umstand, ob die Benutzung eines Massenverkehrsmittels zumutbar ist (Unzumutbarkeit liegt auch bei Unmöglichkeit vor) – zur Gewährung des großen bzw. kleinen Pendlerpauschales kommen. Der UFS hatte sich unlängst (GZ RV/3639-W/10 vom 17.2.2012) mit der Situation auseinanderzusetzen, dass aufgrund des Familienwohnsitzes in Ungarn und der...