Valorisierung der Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen
Februar 2001
Die monatlichen Regelbedarfsätze betragen (in ATS): ..................................2001....2000....1999 bei einem Alter von... bis 3 Jahren
..... 2.030,- 2.000,- 1.990,- bis 6 Jahren
..... 2.590,- 2.550,- 2.540,- bis 10 Jahren
... 3.330,- 3.270,- 3.250,- bis 15 Jahren
... 3.830,- 3.760,- 3.740,- bis 19 Jahren
... 4.510,- 4.430,- 4.410,- bis 28 Jahren
... 5.680,- 5.580,- 5.550,- Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in Rz. 795 ff. der Lohnsteuerrichtlinien 1999 verwiesen. Die Regelbedarfsätze kommen nur dann zu Anwendung, wenn eine behördliche Festsetzung nicht vorliegt. Liegt weder eine behördlich festgelegte...