Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten im Zuge der Liquidationsbesteuerung
Februar 2016
In einer am 13. Jänner 2016 veröffentlichten Information (BMF-010203/0002-VI/6/2016) hat das BMF seine Sichtweise betreffend der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei der Berechnung des Liquidationsergebnisses dargelegt. Generell gilt dabei, dass am Ende der Abwicklung nicht getilgte Verbindlichkeiten den Liquidationsgewinn erhöhen. In der Praxis kann es folgende Sonderkonstellationen geben: Liquidation eines Gruppenmitglieds Das steuerliche Liquidationsergebnis des Gruppenmitglieds, in dem die Auflösung nicht getilgter Verbindlichkeiten enthalten ist, wird dem Gruppenträger zugerechnet . Soweit im zusammengefassten Gruppenergebnis Liquidationsgewinne des Gruppenmitglieds enthalten sind, ist die 75%ige...