Kapitalzuflüsse aus der Schweiz und aus Liechtenstein – letzte Chance zur Mitteilung an die Bank für Einmalzahlung bis 31. März 2016
März 2016
Wie schon in KI 08/15 berichtet, möchte der Gesetzgeber im Rahmen der Kapitalzuflussmeldung sogenannte „ Abschleicher “ identifizieren bzw. verpflichtet Banken, diese zu melden. Damit sind jene Steuerpflichtigen gemeint, die in Erwartung der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein ihre Konten und Depots nach Österreich transferiert haben, um vom damals noch strengen Bankgeheimnis zu profitieren. Die Kapitalzuflussmeldung erfasst natürliche Personen , liechtensteinische Stiftungen sowie stiftungsähnliche Anstalten, die in folgenden Zeiträumen ihre Vermögenswerte (mindestens 50.000 € ) zu einer österreichischen Bank transferiert haben: Transfers aus der Schweiz: im Zeitraum von 1. Juli 2011 bis 31....